Schenkung von 2 Nähmaschinen an ein Seniorenheim, rechtliche Absicherung

Für ? Na für witzigen Kram, wieder den tierischen Ernst!
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AnaiD
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Re: Schenkung von 2 Nähmaschinen an ein Seniorenheim, rechtliche Absicherung

#11 Beitrag von AnaiD »

Ok!
Ich werde denn mal mit der Heimleitung reden.
Danke für eure Tipps!
Grausam, aber ich will doch einfach nur 2 Nähmaschinen verschenken.
Aber vor einigen Jahren haben Versicherungen es so ausgerichtet, dass, wenn ich einen Adventskranz mit Kerzen verkaufe, dann auch schuld bin, wenn er abbrennt, und vielleicht das ganze Haus dazu.
Wir mussten jedem Kunden Zettel mitgeben, darauf hinweisen, den Kranz nicht ohne einem Eimer Wasser und schon gar nicht alleine zu lassen.
Versicherungen finden immer Wege....

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det
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Re: Schenkung von 2 Nähmaschinen an ein Seniorenheim, rechtliche Absicherung

#12 Beitrag von det »

Hallo,
Nopi hat geschrieben: Dienstag 4. Januar 2022, 16:59Das Seniorenheim, dass die Nähmaschinen benutzen möchte muss die VDE Abnahmen der Maschinen vornehmen (und bezahlen)
Jepp,
in dem Heim muss doch sowieso regelmäßig eine DGUV V3 Prüfung aller Elektrogeräte vorgenommen werden. Dann stellt man dem Prüfer die beiden Nähmaschinen auf den Tisch, er schließt sein Testgerät an und klebt das Prüfsiegel drauf - oder mustert sie wegen Mängel aus.

Ansonsten einfach Tretmaschinen ohne Beleuchtung verschenken! wink

Gruß
Detlef
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Michele005
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Re: Schenkung von 2 Nähmaschinen an ein Seniorenheim, rechtliche Absicherung

#13 Beitrag von Michele005 »

det hat geschrieben: Mittwoch 5. Januar 2022, 07:29 Hallo,
Nopi hat geschrieben: Dienstag 4. Januar 2022, 16:59Das Seniorenheim, dass die Nähmaschinen benutzen möchte muss die VDE Abnahmen der Maschinen vornehmen (und bezahlen)
Jepp,
in dem Heim muss doch sowieso regelmäßig eine DGUV V3 Prüfung aller Elektrogeräte vorgenommen werden. Dann stellt man dem Prüfer die beiden Nähmaschinen auf den Tisch, er schließt sein Testgerät an und klebt das Prüfsiegel drauf - oder mustert sie wegen Mängel aus.

Ansonsten einfach Tretmaschinen ohne Beleuchtung verschenken! wink

Gruß
Detlef
Jepp, es gibt bei Schenkungen und privaten Verkäufen die einfache Formulierung:

"Schenkung/Privatverkauf unter Ausschluss sämtlicher Garantie und Sachmängelhaftung"
Viele Grüße Michael
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