Verantwortung bei Reparatur bzw. Veränderungen
Verfasst: Sonntag 27. Januar 2019, 13:40
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Da ich immer wieder wegen meiner Hinweise auf die rechtliche Situation bei Veränderungen an Nähmaschinen 'angegriffen' werde, möchte ich die Quellen der zu beachteten Gesetze und Richtlinien darlegen.
Ihr könnt dann selbst entscheiden, welche Verantwortung ihr dann bereit seid zu tragen...
Basis von Allem sind die EU-Richtlinien, die nicht Entwicklungen bremsen, sondern das Ziel haben, einheitliche Produkte im EU-Raum vermarkten zu können.
Die EU-Richtlinien werden bei den Mitgliedstaaten in nationale Gesetze umgesetzt. Ich behandle hier die deutschen Gesetze.
Für Nähmaschinen sind daraus folgende Gesetze und Verordnungen zu berücksichtigen:
1. Das Produktsicherheitsgesetz ProdSG https://www.gesetze-im-internet.de/prod ... ProdSG.pdf
2. Die erste Verordnung zum ProdSG (Verordnung über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt) http://www.gesetze-im-internet.de/prods ... ProdSV.pdf
3. Die neunte Verordnung zum ProdSG (Maschinenverordnung)
4. Das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) http://www.gesetze-im-internet.de/emvg_2016/EMVG.pdf
5. Die Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektround Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung – ElektroStoffV)
Begriffsbestimmung aus ProdSG:
§2
14. ist Hersteller jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt oder entwickeln oder herstellen lässt und dieses Produkt unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet; als Hersteller gilt auch jeder, der
a) ... oder
b) ein Produkt wiederaufarbeitet oder die Sicherheitseigenschaften eines Verbraucherprodukts beeinflusst und dieses anschließend auf dem Markt bereitstellt
Ausnahmen des ProdSG: (Bestandsschutz)
§1
2. gebrauchte Produkte, die vor ihrer Verwendung instand gesetzt oder wiederaufgearbeitet werden müssen, sofern der Wirtschaftsakteur denjenigen, an den sie abgegeben werden, darüber ausreichend unterrichtet.
So, das bedeutet, dass ihr eine Maschine instand setzen könnt (Originalbauteile bzw. Ersatzbauteile ohne Einfluss auf die Eigenschaften) oder ihr werdet 'Hersteller', wenn Sicherheitseigenschaften* beeinflusst werden und ihr die Maschine wieder verkauft oder weitergibt (§2 #4 ist Bereitstellung auf dem Markt jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produkts...).
Dann habt ihr das volle Programm der aktuellen Anforderungen zu berücksichtigen. Welche Normen dann zu berücksichtigen sind, ergibt sich dann aus dem aktuellen Amtsblatt der EU.
* Beeinflussung der EMV bedeutet eine mögliche Beeinflussung der Sicherheit des Produkts.
Noch Fragen?
Ich habe die Gesetze und Vorschriften nicht erlassen, ich bin gewissermaßen auch nur einer von vielen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit die sich daraus ergebenen Anforderungen umzusetzen haben.
Wenn ein Mitarbeiter eines Prüfinstituts oder der Bundesnetzagentur die o.g. Bestimmungen nicht kennt, habt ihr wohl mit einem Pförtner gesprochen oder die falschen Fragen gestellt...
Lasst euch ihre Antworten künftig schriftlich geben (ihr werdet nichts Verbindliches erhalten...).
LG Rolf
Da ich immer wieder wegen meiner Hinweise auf die rechtliche Situation bei Veränderungen an Nähmaschinen 'angegriffen' werde, möchte ich die Quellen der zu beachteten Gesetze und Richtlinien darlegen.
Ihr könnt dann selbst entscheiden, welche Verantwortung ihr dann bereit seid zu tragen...
Basis von Allem sind die EU-Richtlinien, die nicht Entwicklungen bremsen, sondern das Ziel haben, einheitliche Produkte im EU-Raum vermarkten zu können.
Die EU-Richtlinien werden bei den Mitgliedstaaten in nationale Gesetze umgesetzt. Ich behandle hier die deutschen Gesetze.
Für Nähmaschinen sind daraus folgende Gesetze und Verordnungen zu berücksichtigen:
1. Das Produktsicherheitsgesetz ProdSG https://www.gesetze-im-internet.de/prod ... ProdSG.pdf
2. Die erste Verordnung zum ProdSG (Verordnung über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt) http://www.gesetze-im-internet.de/prods ... ProdSV.pdf
3. Die neunte Verordnung zum ProdSG (Maschinenverordnung)
4. Das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) http://www.gesetze-im-internet.de/emvg_2016/EMVG.pdf
5. Die Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektround Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung – ElektroStoffV)
Begriffsbestimmung aus ProdSG:
§2
14. ist Hersteller jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt oder entwickeln oder herstellen lässt und dieses Produkt unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet; als Hersteller gilt auch jeder, der
a) ... oder
b) ein Produkt wiederaufarbeitet oder die Sicherheitseigenschaften eines Verbraucherprodukts beeinflusst und dieses anschließend auf dem Markt bereitstellt
Ausnahmen des ProdSG: (Bestandsschutz)
§1
2. gebrauchte Produkte, die vor ihrer Verwendung instand gesetzt oder wiederaufgearbeitet werden müssen, sofern der Wirtschaftsakteur denjenigen, an den sie abgegeben werden, darüber ausreichend unterrichtet.
So, das bedeutet, dass ihr eine Maschine instand setzen könnt (Originalbauteile bzw. Ersatzbauteile ohne Einfluss auf die Eigenschaften) oder ihr werdet 'Hersteller', wenn Sicherheitseigenschaften* beeinflusst werden und ihr die Maschine wieder verkauft oder weitergibt (§2 #4 ist Bereitstellung auf dem Markt jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produkts...).
Dann habt ihr das volle Programm der aktuellen Anforderungen zu berücksichtigen. Welche Normen dann zu berücksichtigen sind, ergibt sich dann aus dem aktuellen Amtsblatt der EU.
* Beeinflussung der EMV bedeutet eine mögliche Beeinflussung der Sicherheit des Produkts.
Noch Fragen?
Ich habe die Gesetze und Vorschriften nicht erlassen, ich bin gewissermaßen auch nur einer von vielen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit die sich daraus ergebenen Anforderungen umzusetzen haben.
Wenn ein Mitarbeiter eines Prüfinstituts oder der Bundesnetzagentur die o.g. Bestimmungen nicht kennt, habt ihr wohl mit einem Pförtner gesprochen oder die falschen Fragen gestellt...
Lasst euch ihre Antworten künftig schriftlich geben (ihr werdet nichts Verbindliches erhalten...).
LG Rolf