Er meint, dass unsere Absprachen einem Kaufvertrag entsprechen, da alle Bestandteile eines gegenseitigen Rechtsgeschäfts erfüllt wurden.
Nach seiner Auffassung, wäre dieser nur nichtig, wenn er es entweder vor dem verschenken aufgekündigt hätte (im Einvernehmen versteht sich) oder aber ich am Montag nicht wie angestimmt in Kaiserslautern auftauche wäre, also die Maschine am Ostermontag 2017 nicht abhole.
Aus diesem Grund vertritt er die Auffassung, er die NMS zu diesem Zeitpunkt nicht an seinem Schwager hätte verschenken dürfen.
Und in solchen Fällen gibt's verschiedene Möglichkeiten mit so etwas um zu gehen - das weiter Vorgehen diesbezüglich will er mit seinem Anwalt abstimmen (und wenn er da falsch liegt wird ihm sein Anwalt sicher seine Ideen ausreden).
Ein Rollfuß sollte schon für die jeweils passende Maschine sein. Wegen des Abstandes zwischen Fußstange und Nadelstange, wegen der Höhe der Fußstange, wegen des Querschnitts der Befestigung an der Fußstange.
bin am letzten Samstag auf dem Flohmarkt über ein komisches Ding gestolpert, dass dann wohl ein Rollfüßchen war.
Das komische Teil lag in einer Gritzner Zubehördose, da ich das Teil nicht erkannt habe und mich nur die Dose interessiert hat, hab ich den Inhalt der Dose zur Gritzner gepackt und nur die Dose mitgenommen.
Das war dann wohl ein Fehler, hab die gleiche Gritzner daheim rumstehen, hätte dann ja auch an meine gepasst (und evtl. zu weiteren Maschinen?).