Hallo , ich spiele mit dem Gedanken meine Ausstellung der zig neu überholten Retro-Nähmaschinen als privates Museum zu ernennen .Ich habe nach einigen Recherchen erfahren das der Begriff " Museum " nicht rechtlich geschützt ist .
Laut Google : In Deutschland ist der Begriff „Museum“ rechtlich nicht geschützt, weshalb sich prinzipiell jede Einrichtung so nennen darf. Es gibt keine Genehmigungspflicht für die Gründung.
Gewerbeanmeldung: Sobald Eintritt erhoben wird oder ein Verkauf (Postkarten, Café) stattfindet, ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
Gewerbe habe ich schon angemeldet für meine Änderungsschneiderei & Nähmaschinenservice .
Wer hat selber so ein Projekt ins Leben gerufen oder kann Tips zur Eröffnung meines Nähmaschinenmuseum Esterwegen geben ?
Nähmaschinenmuseum Esterwegen
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PeterH.
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Nähmaschinenmuseum Esterwegen
Mein Steckenpferd sind die robusten Retro-Nähmaschinen