TOM_MUE hat geschrieben: ↑Dienstag 7. Juni 2022, 13:33
Na ja, Verkäuferehre und Anstand sind dehnbare Begriffe. Wer mehr dazu wissen will, der Verkäufer bietet bei den Kleinanzeigen mehr Maschinen an, gerne per PN.
Gern eine PN dazu.
Und, Boah, ist die schön, gerade mal gegoogelt.
Falls Du per Paypal oder dem Bezahldienst von ebay-KA bezahlt hast, kannst Du Dir Dein Geld zurückholen, indem Du reklamierst, daß der Artikel nicht der Beschreibung entspricht.
Bei Überweisung bleibt nur der in dieser Größenordnung typischerweise unwirtschaftliche Weg der Zivilklage.
Eine Strafanzeige wegen Betrugs in Aussicht zu stellen, könnte jedoch möglicherweise bereits Anreiz genug sein, Dir in angemessenem Umfang entgegenzukommen.
Wenn es so einer von diesen vermeintlich privaten Gewerblichen ist, könnte ihn auch Deine Nachdenklichkeit über einen Hinweis ans zuständige Finanzamt zu mehr Kundenorientierung ermutigen.
Dabei solltest Du allerdings sorgfältig vermeiden, die Grenze zum Straftatbestand der Nötigung zu überschreiten, sonst wird das womöglich ein Eigentor.
Nur mal so als Denkanstoß.
Du würdest damit sicher auch den zukünftigen Kunden dieses Individuums einen Dienst erweisen. Wenn er sieht, daß er sich mit seiner Unehrlichkeit mehr Probleme einhandelt, als es Gewinn bringt, wird er wohl auf korrekte Artikelbeschreibungen wieder mehr Wert legen.